Arztpraxis bei Scheidung
Wie wird die Praxis im Falle einer Scheidung bewertet?
Eine Scheidung ist selten eine einfache Situation für beide Parteien. Noch komplizierter wird es allerdings häufig, wenn große Vermögensbestandteile wie eine Arztpraxis in der Scheidung berücksichtigt werden müssen. In manchen Fällen sind sogar beide Eheleute Mitgesellschafter der Praxis. Zwischenmenschliche und juristische Probleme haben in solchen Fällen meist auch unmittelbare Auswirkungen auf der Gesellschafterebene.
Wie ist im Falle einer Scheidung mit der Arztpraxis umzugehen und wie wird der Wert einer Praxis für den Zugewinnausgleich ermittelt? Welche Unterhaltsforderungen und Schwierigkeiten sollten Sie antizipieren, welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Wir sind der professionelle Ansprechpartner an Ihrer Seite und beraten Sie gerne zu Ihrer Scheidungsangelegenheit und Praxisbewertung.
Arztpraxis in der Scheidung: Einfluss der Praxis als Einkommensquelle auf die Unterhaltsberechnung
In Scheidungsvereinbarungen ist die Arztpraxis oft ein zentraler Vermögenswert, dessen Handhabung (Weiterführung, Verkauf, Teilung) erheblichen Einfluss auf den Zugewinnausgleich hat. Entscheidungen basieren auf dem Beitrag beider Partner zum Aufbau der Praxis und ihrer finanziellen wie emotionalen Investitionen. Eine gerechte Verteilung reflektiert den Wertzuwachs während der Ehe und sorgt für eine faire Behandlung der Parteien. Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens aus der Praxis kann jedoch konfliktreich sein, insbesondere wenn der steuerliche Gewinn durch unübliche Gehälter oder Abschreibungen verzerrt wird.
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Arztpraxen ermöglicht es uns, umfassende Unterstützung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Abrechnungsfragen und unterhaltsrechtlichen Betrachtungen anzubieten, was in Scheidungsfällen besonders wertvoll ist. Fragen zu Unterhaltspflichten, Berücksichtigung von Einkommen und Regelungen durch Eheverträge beantworten wir umfassend.
Wichtige Faktoren im Überblick
Einkommenshöhe und -stabilität: Die Einkünfte aus der Praxis beeinflussen direkt die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Eine gut laufende Praxis kann bedeutend höhere Unterhaltsansprüche zur Folge haben, da das verfügbare Einkommen des zahlungspflichtigen Partners größer ist.
Einkommensermittlung: Die genaue Berechnung des Einkommens aus einer Arztpraxis kann kompliziert sein. Nicht nur der steuerliche Gewinn, sondern auch Einnahmen, die für die Praxis reinvestiert oder als Abschreibungen geltend gemacht wurden, können relevant sein. Ebenso müssen Zahlungen an neue Lebenspartner, die möglicherweise als Betriebsausgaben verbucht wurden, überprüft werden.
Berücksichtigung von Schulden und Betriebskosten: Schulden und laufende Kosten der Praxis werden bei der Einkommensberechnung in Betracht gezogen, was das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen reduzieren kann.
Wertsteigerung und Investitionen: Investitionen in die Praxis, die zu einer Wertsteigerung führen, können ebenfalls berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem den Zugewinnausgleich, kann aber auch Einfluss auf die Einkommensberechnungen haben.
Familiengerichtliche Bewertung: Das Gericht kann eine eigene Bewertung der Einkommenslage vornehmen, um eine faire Unterhaltszahlung sicherzustellen. Dazu gehört auch die kritische Bewertung von steuerlichen Gestaltungen oder der Vergütung von Mitarbeitern, die möglicherweise nahe Angehörige sind.
Beispielrechnung – Praxisbewertung bei Scheidung
Substanzwert: 50.000 €
(Summe der Sachwerte, z.B. medizinische Geräte, Büroausstattung)
Goodwill:
- Durchschnittlicher Rohgewinn der letzten 3 Jahre: 300.000 €
- Abzug individueller Unternehmerlohn (angenommene Kosten für die Arbeitskraft des Arztes): 120.000 €
- Ertragssteuern und weitere Abzüge: 30.000 €
- Zwischenergebnis nach Abzügen: 150.000 €
Berechnung des Ertragswertes:
- Addition des Substanzwerts: 50.000 € + 150.000 € = 200.000 €
- Anpassungen für Marktrisiken und Rentabilität führen zu einem finalen geschätzten Ertragswert der Praxis von 180.000 € für den Zugewinnausgleich.
Diese Zahlen sind hypothetisch und dienen lediglich als einfaches Beispiel. Der tatsächliche Wert kann je nach spezifischen Umständen variieren.
Der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung mit Arztpraxis
Was ist der Zugewinn und ein Zugewinnausgleich?
Die Praxis/der Gesellschaftsanteil ist nicht nur Grundlage für das Einkommen und damit unterhaltsrelevant, sondern auch Vermögensbestandteil, der im Zugewinnausgleich anlässlich der Scheidung und des Todes zu berücksichtigen ist.
Der Zugewinn bezeichnet dabei den Vermögenszuwachs, den ein Ehepartner während der Ehe erlangt hat. Ein Zugewinnausgleich dient dazu, die finanziellen Verhältnisse der Eheleute auszugleichen und sicherzustellen, dass beide Partner angemessen an dem Vermögen partizipieren, das während der Ehe erworben wurde.
Eine Scheidung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen für Ärzte und Zahnärzte haben, insbesondere durch den Zugewinnausgleich. Hohe Ausgleichszahlungen können zu Liquiditätsproblemen führen und die Fortführung der Praxis gefährden. Gleichzeitig ist die Praxis Existenzgrundlage und sichert durch den Gewinn etwaige Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder/ und Kindern. Insofern sollten in vermögensrechtlicher Hinsicht Regelungen zur Absicherung der Praxis getroffen werden.
Berechnung des Zugewinns und Einfluss des Praxiswertes
Der Zugewinn wird bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners ermittelt, indem das Endvermögen am Ende der Ehezeit vom Anfangsvermögen zu Beginn der Ehezeit abgezogen wird. Der so ermittelte Wert ist der Zugewinn, der dann im rechtlichen Verfahren der Scheidung zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird.
Diese Bilanz des Zugewinnausgleichs umfasst in der Regel auch Unternehmensanteile, einschließlich einer Arztpraxis. Allerdings könnte eine Praxis auch aus der Bewertung im Zugewinnausgleich durch Abschluss eines entsprechenden Ehevertrags ausgeschlossen werden.
Viele Eheleute schließen keinen Ehevertrag – dies ist im Fall einer Scheidung problematisch
Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlichen Vorgaben individuelle Regelungen zur Streitvermeidung und zum Vermögensschutz zu treffen. Dies erspart Ihnen in der ohnehin meist angespannten Situation einer Scheidung zusätzliche Konflikte und wirtschaftlich teils erhebliche Einbußen. Ein Ehevertrag vermeidet nicht nur Streitigkeiten, sondern sichert auch das Unternehmensvermögen ab und bewahrt Sie somit unter Umständen vor existenziellen Schwierigkeiten.
Die Konsequenzen einer Scheidung werden gerade güterrechtlich selten ausreichend durchdacht und aus einer falschen Motivlage heraus in Kauf genommen, statt durch Eheverträge vorzusorgen.
Wie läuft die Bewertung einer Arztpraxis bei einer Scheidung ab?
Aktuell gilt im Familienrecht für Bewertung von freiberuflichen Praxen die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode als Grundlage für die einzuholenden gerichtlichen Gutachten.
Problematisch ist häufig, dass solche Gutachten nicht nur sehr teuer sein können, sondern auch Praxiswerte liefern, die nicht zwingend der tatsächlichen Marktlage entsprechen. Oft sind Gutachtenwerte wesentlich höher als die Preise, die für Praxen am Markt realisiert werden können. Die entsprechend hohen Werte fließen dann in die Zugewinnausgleichsbilanz ein, sodass gegebenenfalls hohe Ausgleichswerte entstehen.
Diese Zahlungsansprüche sind mit Rechtskraft der Scheidung sofort fällig. Sind keine ausreichend liquiden Mittel vorhanden, kann auch in die Praxis/Gesellschaft vollstreckt werden. Die Existenzgefährdung liegt auf der Hand.
Außerdem bestehen im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens umfassende Auskunfts-und Belegansprüche, die von dem betroffenen Arzt/Gesellschafter der Praxis erfüllt werden müssen. Dazu gehört auch die Aufdeckung der Gewinne- und Verluste der Praxis und die Vorlage der Jahresabschlüsse etc.. Mitgesellschafter sind nicht immer erfreut darüber, dass diese, teils sensiblen Daten, an den anspruchstellenden Nichtgesellschafterehegatten weitergegeben werden müssen oder/und Bestandteil einer gutachterlichen Bewertung sind.
Substanz der Arztpraxis
Der Substanzwert einer Arztpraxis reflektiert den materiellen Wert der physischen Bestandteile der Praxis. Er wird durch die Bewertung der aktuellen Marktwerte aller physischen Vermögenswerte bestimmt, einschließlich medizinischer Geräte, Büroeinrichtung und der Lagerbestände. Dieser Ansatz berücksichtigt Abschreibungen und den Zustand der Ausrüstung, um ein realistisches Bild des Vermögenswertes zu bieten, das besonders bei älteren Praxen oder solchen mit spezialisierter Ausrüstung relevant ist.
Immaterieller Praxiswert
Der immaterielle Wert einer Arztpraxis, oft als Goodwill bezeichnet, umfasst Elemente wie Patientenstamm, Reputation und Standortvorteil. Dieser Wert wird ermittelt, indem man die Fähigkeit der Praxis betrachtet, überdurchschnittliche Gewinne im Vergleich zu anderen Praxen zu erzielen. Bewertungsmethoden können subjektiv sein und erfordern oft die Einschätzung durch Experten, die Faktoren wie Marktdurchdringung, den Ruf des Arztes und die Loyalität der Patienten berücksichtigen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Praxisbewertung im Zuge einer Scheidung?
Im Rahmen einer Scheidung, bei der die Bewertung einer Arztpraxis erforderlich ist, stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für diese Bewertung trägt. Grundsätzlich werden die Kosten für die Praxisbewertung von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen, da sie Bestandteil des Zugewinnausgleichs ist. Häufig wird ein unabhängiger Gutachter beauftragt, dessen Honorar sich nach dem Umfang und der Komplexität der Bewertung richtet. In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, wie die Kosten aufgeteilt werden, insbesondere wenn eine Partei auf die Bewertung besteht.
Ein einvernehmliches Vorgehen kann helfen, die Kosten zu minimieren, indem sich beide Parteien auf einen Gutachter einigen und möglicherweise die Bewertungskosten teilen. Alternativ können individuelle Vereinbarungen im Ehevertrag oder während des Scheidungsprozesses getroffen werden, um die Kostentragung klar zu regeln.
KWM LAW – Ihre Rechtsberatung bei Scheidung mit Arztpraxis
Im Zugewinnausgleich ist die Bewertung einer Arztpraxis als Vermögensbestandteil durch einen unabhängigen Gutachter oft unvermeidlich. Beide Parteien sollten sich auf einen Gutachter einigen, um Kosten zu sparen und Streit zu vermeiden. Eine detaillierte Bewertung hilft, einen fairen Ausgleich zu finden und zukünftige finanzielle Belastungen zu minimieren.
Einvernehmliche Lösungen bieten zahlreiche Vorteile, wie geringere Kosten und eine geringere emotionale Belastung. Beispiele beinhalten eine Ratenzahlung der Ausgleichssumme oder den Verzicht auf den Zugewinnausgleich im Gegenzug für andere Vermögenswerte. Solche Lösungen fördern eine schnelle Einigung und den Erhalt der Praxis.
KWM LAW verfügt als medizinrechtliche Kanzlei über langjährige Erfahrung in der Beratung zur Praxisauseinandersetzung und -bewertung. Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren im höchsten Maße von dem interdisziplinären Austausch zwischen familien- und medizinrechtlich/gesellschaftsrechtlichen Beratern innerhalb unserer Kanzlei.
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