Arztpraxis bei Scheidung
Wie wird die Praxis im Falle einer Scheidung bewertet?

Wir sind für Sie da

Eine Scheidung ist selten eine einfache Situation für beide Parteien. Noch komplizierter wird es allerdings häufig, wenn große Vermögensbestandteile wie eine Arztpraxis in der Scheidung berücksichtigt werden müssen. In manchen Fällen sind sogar beide Eheleute Mitgesellschafter der Praxis. Zwischenmenschliche und juristische Probleme haben in solchen Fällen meist auch unmittelbare Auswirkungen auf der Gesellschafterebene.

Wie ist im Falle einer Scheidung mit der Arztpraxis umzugehen und wie wird der Wert einer Praxis für den Zugewinnausgleich ermittelt? Welche Unterhaltsforderungen und Schwierigkeiten sollten Sie antizipieren, welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? 

Wir sind der professionelle Ansprechpartner an Ihrer Seite und beraten Sie gerne zu Ihrer Scheidungsangelegenheit und Praxisbewertung.

Welchen Einfluss hat die Arztpraxis als Einkommensquelle auf die Unterhaltsberechnung?

Die Erträge aus der Praxis sind unterhaltsrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen.

Bereits die Ermittlung des Einkommens ist regelmäßig Streitpunkt in Scheidungsauseinandersetzungen. Der steuerliche Gewinn spiegelt nicht zwingend das familienrechtlich unterhaltsrelevante Einkommen wider. Unüblich hohes Gehalt für den neuen Lebenspartner oder Abschreibungen führen steuerlich zu reduziertem Gewinn, unterliegen aber der kritischen Bewertung bei der Einkommensermittlung von Selbstständigen.

Wir betreuen und beraten seit Jahrzehnten Arztpraxen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Abrechnungsfragen. Dieses Wissen in Kombination mit der unterhaltsrechtlichen Betrachtungsweise wird von unseren Mandanten in der Unterhaltsberatung als erheblicher Vorteil empfunden. 

Das Einkommen sichert den Familienunterhalt, aber auch Ansprüche auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt im Fall der Trennung und Scheidung. Besonders hohe, eheprägende Einkünfte, können auch hohe Unterhaltsverpflichtungen begründen. 

Wie viel und wie lange ist Ehegattenunterhalt geschuldet? Wie wird das eigene Einkommen der unterhaltsberechtigten Person berücksichtigt? Ab wann kann bei Kinderbetreuung eine vollschichtige Tätigkeit des betreuenden Elternteils verlangt werden. Welche Regelungen können durch einen Ehevertrag im Unterhaltsrecht getroffen werden? Welche Kosten und Belastungen sind bei der Unterhaltsberechnung abzugsfähig?

Wir beantworten Ihre Fragen!

Der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung mit Arztpraxis

Was ist der Zugewinn und ein Zugewinnausgleich?

Die Praxis/der Gesellschaftsanteil ist nicht nur Grundlage für das Einkommen und damit unterhaltsrelevant, sondern auch Vermögensbestandteil, der im Zugewinnausgleich anlässlich der Scheidung und des Todes zu berücksichtigen ist. 

Der Zugewinn bezeichnet dabei den Vermögenszuwachs, den ein Ehepartner während der Ehe erlangt hat. Ein Zugewinnausgleich dient dazu, die finanziellen Verhältnisse der Eheleute auszugleichen und sicherzustellen, dass beide Partner angemessen an dem Vermögen partizipieren, das während der Ehe erworben wurde.

Berechnung des Zugewinns und Einfluss des Praxiswertes

Der Zugewinn wird bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners ermittelt, indem das Endvermögen am Ende der Ehezeit vom Anfangsvermögen zu Beginn der Ehezeit abgezogen wird. Der so ermittelte Wert ist der Zugewinn, der dann im rechtlichen Verfahren der Scheidung zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird.

Diese Bilanz des Zugewinnausgleichs umfasst in der Regel auch Unternehmensanteile, einschließlich einer Arztpraxis. Allerdings könnte eine Praxis auch aus der Bewertung im Zugewinnausgleich durch Abschluss eines entsprechenden Ehevertrags ausgeschlossen werden.

Viele Eheleute schließen keinen Ehevertrag – dies ist im Fall einer Scheidung problematisch

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit abweichend von den gesetzlichen Vorgaben individuelle Regelungen zur Streitvermeidung und zum Vermögensschutz zu treffen. Dies erspart Ihnen in der ohnehin meist angespannten Situation einer Scheidung zusätzliche Konflikte und wirtschaftlich teils erhebliche Einbußen. Ein Ehevertrag vermeidet nicht nur Streitigkeiten, sondern sichert auch das Unternehmensvermögen ab und bewahrt Sie somit unter Umständen vor existenziellen Schwierigkeiten. 

Die Konsequenzen einer Scheidung werden gerade güterrechtlich selten ausreichend durchdacht und aus einer falschen Motivlage heraus in Kauf genommen, statt durch Eheverträge vorzusorgen.

Wie läuft die Bewertung einer Arztpraxis bei einer Scheidung ab?

Aktuell gilt im Familienrecht für Bewertung von freiberuflichen Praxen die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode als Grundlage für die einzuholenden gerichtlichen Gutachten.

Problematisch ist häufig, dass solche Gutachten nicht nur sehr teuer sein können, sondern auch Praxiswerte liefern, die nicht zwingend der tatsächlichen Marktlage entsprechen. Oft sind Gutachtenwerte wesentlich höher als die Preise, die für Praxen am Markt realisiert werden können. Die entsprechend hohen Werte fließen dann in die Zugewinnausgleichsbilanz ein, sodass gegebenenfalls hohe Ausgleichswerte entstehen.

Diese Zahlungsansprüche sind mit Rechtskraft der Scheidung sofort fällig. Sind keine ausreichend liquiden Mittel vorhanden, kann auch in die Praxis/Gesellschaft vollstreckt werden. Die Existenzgefährdung liegt auf der Hand.

Außerdem bestehen im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens umfassende Auskunfts-und Belegansprüche, die von dem betroffenen Arzt/Gesellschafter der Praxis erfüllt werden müssen. Dazu gehört auch die Aufdeckung der Gewinne- und Verluste der Praxis und die Vorlage der Jahresabschlüsse etc.. Mitgesellschafter sind nicht immer erfreut darüber, dass diese, teils sensiblen Daten, an den anspruchstellenden Nichtgesellschafterehegatten weitergegeben werden müssen oder/und Bestandteil einer gutachterlichen Bewertung sind.

Arztpraxis Scheidung mit KWM LAW

KWM LAW verfügt als medizinrechtliche Kanzlei über langjährige Erfahrung in der
Beratung zur Praxisauseinandersetzung und -bewertung. Unsere Mandantinnen und
Mandanten profitieren im höchsten Maße von dem interdisziplinären Austausch
zwischen familien- und medizinrechtlich/gesellschaftsrechtlichen Beratern innerhalb
unserer Kanzlei.

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